Nach der Beurkundung des Kaufvertrags, Eintragung im Grundbuch und Besitzübernahme kommt oft das böse Erwachen: Schimmel zeigt sich an den Wänden, Fenster sind undicht, die Heizung bleibt kalt und in der Tiefgarage bekommt das Auto Flecken, weil die Garagendecke undicht ist

Sie werden sich in solchen Fällen fragen, ob es richtig war, für diesen Kauf Ihr gutes Geld herzugeben? Oft werden uns solche Mängel, gleich ob im Neubau oder einer gebrauchten Wohnung, geschildert. Als Wohnungskäufer sind Sie Teil einer Gemeinschaft geworden, darum ist die Durchsetzung von Ansprüchen meistens gemeinschaftsgebunden. Sie benötigen ein Konzept, um eine effiziente Beseitigung von Mängeln in die Wege leiten zu können. Ihre Interessen bringen wir in der richtigen Weise gegenüber dem Verkäufer zur Geltung und verknüpfen sie mit einer sinnvollen Vorgehensweise der Gemeinschaft.

Haben Sie keine Eigentumswohnung, sondern etwa ein Einfamilienhaus erworben, das sich dann als mangelhaft herausstellt? Beim Neubau haftet Ihnen der Bauträger nach der Abnahme 5 Jahre lang. Oft müssen die Ansprüche erst in einem förmlichen Verfahren festgestellt werden. Die Begleitung von Beweisverfahren erfordert einen sicheren Umgang mit bautechnischen Sachverhalten und gute Kenntnisse des Bauvertragsrechts. Sie können sich auf unsere langjährige Praxis bei der Regulierung auch sehr umfangreicher Verfahren zur Beseitigung von Baumängeln verlassen.

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Häufig gestellte Fragen:

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Bei einem so bedeutenden Vertragsschluss sollten Ihre Interessen angemessen in die Waagschale gelegt werden. Wir als Anwälte führen eine Risikoprüfung durch. Wenn erforderlich, vertreten wir ausschließlich Sie und können so besser dafür sorgen, dass Ihre Risiken erkannt und im Vertragsentwurf berücksichtigt werden. Nutzen Sie diese Chance, bevor Sie einen nachteiligen Vertrag abschließen.